Erweitere deinen Horizont und damit deinen Markt!
Seit Januar 2016 gilt verpflichtend das Behinderungsgleichstellungsgesetz, welches eine Gewährleistung von Zugang und Nutzbarkeit ohne fremde Hilfe verlangt. Heißt im Klartext: wenn sich ein beeinträchtigter Mensch diskriminiert fühlt, weil er dein Angebot nicht wahrnehmen kann, ist er berechtigt, dich zu klagen.
Abgesehen von dieser gesetzlichen Verpflichtung sollte sich jeder Unternehmer klar machen, welch großen Anteil an Konsumenten oder Multiplikatoren er ausschließt, indem er ihnen sein Angebot einfach nicht zugänglich macht. Wir reden hier von 80.000 - 100.000 Menschen in Österreich!
Was macht eine Website barrierefrei?
Eine Website mit einer „sauberen“ HTML-Semantik ist für einen sogenannten Screenreader sehr gut lesbar, weil ein beeinträchtigter Benutzer in der Lage ist, dorthin zu springen, wo er hin möchte. Als erstes kann er sich z.B. alle Überschriften durchlesen und dabei entscheiden, welcher Inhalt ihn weiter interessiert. Bei richtig ausgezeichneten Seiten kann der Benutzer über die Tastatur direkt in den Hauptinhalt springen und sich alles, was sich darüber, darunter, links oder rechts befindet, für später aufheben.
Das erhöht die Chance, dass er auf der Seite bleibt und ein Angebot wahrnimmt!
Wie hoch ist der Mehraufwand?
Das kommt auf den Inhalt der Seite an. Beispielsweise auf die Anzahl der Bilder. Wir alle legen Wert auf gute Bilder im Web und wissen, wie wichtig sie sind, weil sie oft mehr als Worte sagen. Diese Bilder müssen ausreichend beschrieben sein, damit sie sich ein Blinder auch vorstellen kann. Mit max. 120-150 Zeichen im Alt-Text ist es möglich, so eine vorstellbare Beschreibung mit Fokus auf die Stimmung bzw. die Kernaussage des Bildes zu verfassen. Bei Webseiten für Fotografen ist das so gesehen ein erheblicher Mehraufwand.
Wer ganz ambitioniert ist, bietet auch noch ein zweites Design für sehbehinderte Menschen an.
Das Stiefkind
Barrierefreie PDF-Dokumente
Du hast endlich eine super Website, die alle aktuellen Standards erfüllt. Nur die PDF-Dokumente, die du zum Downloaden anbietest, sind leider noch nicht barrierefrei? Blöd, weil deine AGB nicht gelten, wenn sie einem Blinden nicht ohne fremde Hilfe vorgelesen werden können!
Kein Problem!
Ich bereite dir diese Dokumente so auf, dass sie von Screenreadern identifiziert und einwandfrei vorgelesen werden können.